AGB
Allgemeine Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen
NEST Mobility GmbH ("Nox")
Diese Allgemeinen Geschäfts- Buchungs- und Beförderungsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Website www.noxmobility.com (die "Website") sowie für die Buchung und Durchführung von Bahnreisen bei der NEST Mobility GmbH, Rudi-Dutschke-Straße 23, 10969 Berlin ("Nox", "wir"). Teil A dieser AGB regelt die Geschäfts- und Buchungsbedingungen und Teil B die Beförderungsbedingungen für die von Nox durchgeführten Zugreisen.
Teil A – Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese Geschäfts- und Buchungsbedingungen gelten für die Nutzung der Website sowie für die Buchung von Bahnreisen bei Nox.
1.2 Vertragspartner für die Buchung der Fahrten (Ticketverkauf) und die Nutzung der Website ist die NEST Mobility GmbH, Rudi-Dutschke-Straße 23, 10969 Berlin ("Nox").
1.3 Es ist nicht gestattet, die Website für gewerbliche oder nicht-private Zwecke zu nutzen. Das automatisierte Auslesen von Daten der Website zu gewerblichen Zwecken (Screen Scraping) ist untersagt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Verbindungen und Preise auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot abzugeben. Mit dem Anklicken des Buttons "Buchen" bzw. "Zur Zahlung" gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrages ab.
2.2 Der Beförderungsvertrag kommt zustande, sobald Nox die Buchung durch eine Buchungsbestätigung angenommen hat. Diese kann zusammen mit der automatisierten Eingangsbestätigung oder gesondert im Nachgang übersandt werden.
2.3 Pro Person und Fahrt wird ein Ticket ausgestellt. Alle für die Durchführung der Buchung erforderlichen personenbezogenen Daten sind im Buchungsprozess anzugeben.
2.4 Da es sich bei dem Beförderungsvertrag um einen Vertrag über die Beförderung von Personen handelt, steht Verbrauchern hierfür kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu; dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung online, telefonisch oder auf sonstigem Weg erfolgt. Die vertraglichen Regelungen zu Stornierung und Umbuchung gemäß Ziffer 4 sowie die gesetzlichen Fahrgastrechte gemäß Teil B Ziffer 8 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
3. Zahlung
3.1 Der Fahrpreis ist bei Buchung über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden zu entrichten.
3.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Nox unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Stornierung und Umbuchung
4.1 Nox bietet die Tarife "Basic" und "Flex" an. Eine Stornierung der Buchung durch den Fahrgast mit Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Fahrpreises richtet sich nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 4.2 bis 4.5.
4.2 Bei Stornierung durch den Fahrgast vor der planmäßigen Abfahrt wird der Fahrpreis abzüglich einer Stornogebühr erstattet. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem gebuchten Tarif und dem Zeitpunkt der Stornierung vor der planmäßigen Abfahrt wie folgt:
a) Tarif "Basic":
10 % bei einer Stornierung 30 Tage oder mehr vor Abfahrt;
25 % bei einer Stornierung zwischen 30 und 7 Tagen vor Abfahrt;
50 % bei einer Stornierung zwischen 7 und 1 Tag vor Abfahrt;
75 % bei einer Stornierung zwischen 1 Tag und 3 Stunden vor Abfahrt.
b) Tarif "Flex":
0 % (keine Stornogebühr) bis 3 Stunden vor Abfahrt. In dem Zeitraum von 3 Stunden vor der Abfahrt ist keine Stornierung mehr möglich.
Fällt der Zeitpunkt der Stornierung genau auf eine der vorgenannten Zeitgrenzen, gilt die für den Fahrgast günstigere Staffel.
4.3 Weniger als 3 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt ist eine Stornierung oder Umbuchung durch den Fahrgast nicht mehr möglich. Erfolgt keine Stornierung oder Umbuchung bis zu diesem Zeitpunkt, verfällt die Buchung ersatzlos, ohne dass eine Rückerstattung des Fahrpreises erfolgt. Zusatzleistungen (etwa für Fahrradmitnahme, Haustiere, Bettzeug oder vorbestellte Speisen und Getränke) werden dem Fahrgast im Falle einer Stornierung stets vollständig erstattet, unabhängig von der nach Ziffer 4.2 berechneten Stornogebühr auf den Fahrpreis.
4.4 Möchte der Fahrgast seine Buchung auf eine andere Verbindung umbuchen, gilt für die dabei anfallende Umbuchungsgebühr die Staffel gemäß Ziffer 4.2 entsprechend (Tarif "Basic": 10 % bis 75 % je nach Zeitpunkt der Umbuchung vor Abfahrt; Tarif "Flex": 0 %). Weniger als 3 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Liegt der Fahrpreis der neuen Verbindung über dem der ursprünglichen Buchung, ist die Differenz zu entrichten; liegt er darunter, erfolgt keine Erstattung des Differenzbetrags.
4.5 Gesetzliche Ansprüche des Fahrgasts, insbesondere die Fahrgastrechte gemäß Teil B Ziffer 8 dieser AGB, bleiben von einer Stornierung oder Umbuchung durch den Fahrgast unberührt.
5. Kundenkonto
5.1 Eine Buchung kann sowohl als Gast als auch über ein registriertes Kundenkonto vorgenommen werden.
5.2 Der Nutzer ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich und haftet für Aktivitäten, die über sein Kundenkonto vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.
5.3 Der Nutzer kann in seinem Kundenkonto freiwillig eine Zahlungsmethode hinterlegen, um zukünftige Buchungen zu beschleunigen. Die Hinterlegung setzt voraus, dass der Nutzer durch Setzen eines Häkchens ausdrücklich bestätigt, diese AGB gelesen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Der Nutzer kann eine hinterlegte Zahlungsmethode jederzeit in seinem Kundenkonto wieder löschen oder ändern.
6. Unzulässige Nutzung
6.1 Eine gewerbliche Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Tickets, ist nicht gestattet. Nox kann bei Zuwiderhandlung Tickets sperren und Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.2 Im Falle einer strafbaren Handlung, wie Betrug oder Täuschung, im Zusammenhang mit dem Kauf, der Rücknahme oder der Übertragung von Tickets ist Nox berechtigt, das betroffene Kundenkonto zu schließen und die betroffenen Tickets für ungültig zu erklären.
7. Gerichtsstand
7.1 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Berlin.
Teil B – Allgemeine Beförderungsbedingungen
Anwendungsbereich
1.1 Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Fahrgästen im Zugverkehr von Nox.
1.2 Ergänzend gilt die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie die jeweils anwendbaren eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
2. Anspruch auf Beförderung
2.1 Der Anspruch auf Beförderung besteht im Rahmen des geschlossenen Beförderungsvertrages und berechtigt zu einer Fahrt zwischen dem im Ticket angegebenen Start- und Zielort.
2.2 Als Fahrausweis gilt die ausgedruckte oder in elektronischer Form vorzeigbare Buchungsbestätigung in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis des Fahrgastes.
3. Pflichten der Fahrgäste
3.1 Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt eine gültige Buchung vorzunehmen und auf Verlangen des Zugbegleitpersonals den Fahrausweis sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.
3.2 Anweisungen des Zugbegleitpersonals ist Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen, die erheblich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehen oder die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Fahrgäste erheblich beeinträchtigen.
4. Sitzplätze
4.1 Sofern eine Sitzplatzreservierung gebucht wurde, wird diese in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
4.2 Nox kann Sitzplätze aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen neu zuweisen, auch nach Fahrtantritt.
5. Fahrtantritt
5.1 Dem Fahrgast wird empfohlen, sich rechtzeitig, in der Regel 15 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt, am Abfahrtsort einzufinden.
5.2 Ist der Fahrgast zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrt nicht am Abfahrtsort der gebuchten Fahrt anwesend, entfällt der Beförderungsanspruch für diese Fahrt.
5.3 Wurde der Fahrgast über eine Verspätung der Abfahrt informiert, entfällt der Beförderungsanspruch bei Nichtanwesenheit erst ab der mitgeteilten verspäteten Abfahrtszeit.
6. Kinder und Minderjährige
6.1 Kinder und Minderjährige unter 10 Jahren werden nur befördert, wenn sie während der Fahrt von einer volljährigen Person begleitet werden.
6.2 Kinder und Minderjährige zwischen 10 und 14 Jahren dürfen nur dann ohne Begleitung reisen, wenn ein Erziehungsberechtigter im Rahmen des Buchungsprozesses schriftlich bestätigt hat, dass der oder die Minderjährige dazu fähig und in der Lage ist, die Reise allein und unbeaufsichtigt anzutreten. Nox übernimmt in diesem Fall ausdrücklich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem oder der Minderjährigen.
6.3 Jugendliche ab 14 Jahren dürfen ohne Begleitung reisen.
7. Allgemeine Pflichten der Fahrgäste
7.1 Das Rauchen im Zug ist nicht gestattet, auch nicht mit elektronischen Zigaretten.
7.2 Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am Zug schuldhaft verursacht.
7.3 Nox kann den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Fahrgast trotz Abmahnung so störend verhält, dass Nox und/oder den übrigen Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Gleiches gilt, wenn der Fahrgast sich nicht an sachlich begründete Hinweise, etwa Sicherheitshinweise, hält. In diesem Fall steht Nox der Fahrpreis weiterhin zu.
8. Fahrgastrechte bei Verspätung, Ausfall und Anschlussversäumnis
8.1 Bei einer Verspätung, einem Ausfall oder einem Anschlussversäumnis stehen dem Fahrgast die Rechte aus Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/782 zu, insbesondere:
(a) das Recht auf Erstattung des Fahrpreises oder auf Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von 60 Minuten oder mehr;
(b) das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten und von 50 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr;
(c) das Recht auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie, sofern eine Übernachtung erforderlich wird, auf eine kostenlose Unterbringung und Beförderung zur Unterkunft, jeweils im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
8.2 Nox ist von der Entschädigungspflicht befreit, soweit die Verspätung, der Ausfall oder das Anschlussversäumnis auf außergewöhnlichen Umständen, einem Verschulden des Fahrgasts oder dem Verhalten Dritter im Sinne von Art. 19 Abs. 10 der Verordnung (EU) 2021/782 beruht.
8.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Fahrgasts bleiben unberührt.
8.4 Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Nox befördert Fahrgäste unabhängig davon, ob eine Behinderung oder eine eingeschränkte Mobilität vorliegt. Reservierungen und Tickets werden Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ohne zusätzliche Kosten angeboten.
Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität wird auf Anfrage Unterstützung beim Ein- und Ausstieg sowie beim Umstieg gewährt, sofern der Unterstützungsbedarf Nox nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, derzeit spätestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt, mitgeteilt wurde.
Assistenzhunde dürfen den Fahrgast nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften begleiten.
Verursacht Nox den Verlust von oder eine Beschädigung an Mobilitätshilfen, Hilfsmitteln oder Assistenzhunden von Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, leistet Nox hierfür unverzüglich Ersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.
Information der Fahrgäste, Beschwerden und Servicequalität
Nox informiert Fahrgäste bei Buchung sowie auf der Website, am Bahnhof und im Zug über ihre Rechte und Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/782 sowie über die zuständige nationale Durchsetzungsstelle.
8.5 Für Beschwerden im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/782 steht Fahrgästen die in Ziffer 1.2 dieser Bedingungen genannte Kontaktmöglichkeit von Nox zur Verfügung. Beschwerden sind innerhalb von drei Monaten nach dem betreffenden Vorfall einzureichen; Nox beantwortet Beschwerden innerhalb eines Monats nach Eingang oder informiert den Fahrgast über einen späteren Beantwortungszeitpunkt.
8.6 Wird eine Beschwerde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist oder nicht zur Zufriedenheit des Fahrgasts beantwortet, kann sich der Fahrgast an die nach der Verordnung (EU) 2021/782 zuständige nationale Durchsetzungsstelle wenden.
9. Haftung
9.1 Nox haftet dem Fahrgast grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Herbeiführung von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Verpflichtungen gegenüber dem Fahrgast aus der VO (EU) 2021/782 bleiben unberührt.
9.2 Nox haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen.
9.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Für Schäden am Fahrzeug, die durch den Fahrgast oder durch mitgeführte Tiere oder Sachen verursacht werden, haftet der Fahrgast bzw. der das Tier oder die Sache mitführende Fahrgast. Die verursachten Kosten sind vom Fahrgast zu ersetzen.
9.5 Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sachschäden gegenüber jedem Reisenden auf einen Höchstbetrag von 1.500 € beschränkt.
9.6 Die Bestimmungen des Haftpflichtgesetzes (HPflG) sowie der Verordnung (EU) 2021/782 bleiben im Übrigen unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Das Buchungsangebot von Nox richtet sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie die Buchung als Verbraucher vorgenommen haben und zum Zeitpunkt der Buchung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften des betreffenden Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
10.3 Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Buchung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen.
10.4 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eventuell unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung am nächsten kommen.
Stand: September 2026 ***